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07.07.2009 18:01:07 |
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Geschwindigkeitstafel Es folgt eine ständige Langsamfahrstelle, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht überschritten werden darf.
Eine auf der Spitze stehende dreieckige weisse Tafel mit schwarzem Rand zeigt eine schwarze Kennziffer.
Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist.
Bei beschränktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen.
Das Signal Lf 4 wird neu nicht mehr aufgestellt.
Das Signal Lf 4 steht nur auf Nebenbahnen und ist beleuchtet, wenn der Betrieb es erfordert.
Es ist in der Regel im Abstand des Bremsweges der Strecke vor dem langsam zu befahrenden Gleisabschnitt aufgestellt; vor Bahnübergängen gemäss AB 68c kann es auch in einem für das Abbremsen ausreichenden Abstand stehen.
Das Signal Lf 4 ist aufgestellt,
Die Geschwindigkeitsbeschränkung muss am Signal Lf 5, wo dieses nicht aufgestellt ist, vor dem Bahnübergang durchgeführt sein.
Sie ist beizubehalten, bis das erste Fahrzeug etwa die Strassenmitte erreicht hat.
Das Signal wird durch die Zuordnungstafel gekennzeichnet, wenn es auf Grund seines Standorts zwischen zwei Gleisen unzutreffend auch für das Nachbargleis gültig sein würde.
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